EU-Gelder für Kohleregionen – zusätzlich zu Bundesmitteln
EU-Hilfen für den Kohleausstieg müssen zusätzlich zu nationalen Maßnahmen geplant werden. Sie dürfen nicht einfach bereits zugesagte Gelder aus dem nationalen Haushalt ersetzen. Diese Auffassung hat die EU-Kommission in dieser Woche bestätigt. Die Europaabgeordneten Martina Michels und Cornelia Ernst hatten bereits Mitte Januar eine solche Klarstellung angefragt. Denn die Bundesregierung erwägt nach eigener Aussage, die zu erwartenden EU-Mittel aus dem Just Transition Fonds (JTF) zur Erfüllung der Zusagen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (StStG) einzusetzen. Durch eine solche Verrechnung, so befürchteten die beiden MdEP, würden eben keine zusätzlichen Mittel in den Kohleregionen ankommen und den betroffenen Regionen große Summen entgehen. Cornelia Ernst, energiepolitische Sprecherin der LINKEN im Europaparlament:
„Die Bundesregierung vermasselt den Kohleausstieg auf ganzer Linie. Erst wirft sie den Kraftwerkbetreibern Milliarden für den Kohleausstieg in den Rachen und jetzt sollen die Menschen in den Regionen die Rechnung begleichen indem ihnen das Geld aus Brüssel vorenthalten wird. Aber so geht es nicht! Auch die Bundesregierung muss sich an Vorgaben aus Brüssel halten und die Mittel deshalb schleunigst so einsetzen wie in der Verordnung vorgesehen.“
Mitte 2021 soll die Verordnung in Kraft treten und Gelder in Höhe von 17,5 Mrd. Euro abrufbar sein, von denen Deutschland bis zu 2,477 Mrd. Euro erhalten könnte. Zuvor müssen so genannte „territoriale Pläne für einen gerechten Übergang“ hin zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft und Gesellschaft erarbeitet werden. „Dass das Partnerschaftsprinzip dabei beachtet werden muss, ist dem Europaparlament als Gesetzgeber in den Verhandlungen besonders wichtig gewesen. Es ist ein Unding, dass die Bundesregierung einfach Gelder umdeklarieren will und die Regionen und Kommunen in den Kohlegebieten nicht einmal von Anfang an in die Planung der Mittelverwendung für den notwendigen Strukturwandel eingebunden hat. Beim JTF geht es, anders als beim StStG, außerdem um viel mehr als reine Infrastrukturmaßnahmen. Es ist eine Binsenweisheit, dass faire Umverteilung und nachhaltige regionale Entwicklung nur mit der Expertise und den gewachsenen Strukturen vor Ort machbar ist“, ärgert sich die regionalpolitische Sprecherin, Martina Michels, die das EU-Gesetz über den Just Transition Fonds als Obfrau der Linksfraktion im EP mitverhandelt hatte.
Frage und Antwort sind hier dokumentiert.
Beide sind auch auf den Internetseiten des Europaparlaments einsehbar: Fonds für einen gerechten Übergang (europa.eu)